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Schachuhren-Gewinnspiel

Ablauf: 22.05.2025

Gewinn: Gutschein 50€

(Gutschein im Wert von 50 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Lange Zeit gab es bei Schachpartien kein Zeitlimit, was zur Folge hatte, dass Schachpartien auch schon mal über Nacht unterbrochen werden mussten, weil die Gegner zu erschöpft waren. Um eine faire Begrenzung der Bedenkzeit zu gewähren wurde die Schachuhr eingeführt, die die Zeit für jeden Schachspieler getrennt misst.

Wie nennt man eine Zeitmessmethode beim Schach, bei dem man eine Zeitgutschrift erhält?

Antwort:
 Spasski-Modus
  Fischer-Modus
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Gartenschach-Wettbewerb

Ablauf: 24.05.2025

Gewinn: Gutschein 50€

(Gutschein im Wert von 50 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Schach-Begeisterte möchten ihren Sport bei Schönwetter nicht nur drinnen, sondern auch draußen unter freiem Himmel frönen. Auf einigen öffentlichen Plätzen oder Parkanlagen gibt es solche Spielfelder, mit den dazugehörenden Schachfiguren zum freien Spielen. Hier gibt es auch die Möglichkeit, mit anderen Schachfreunde spontan eine Partie zu spielen.

Aus welchem witterungsbeständigem Material sollten Gartenschachfiguren sein?

Antwort:
 Kunststoff
  Holz
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Wissensquiz: 'Der Bauer'

Ablauf: 08.06.2025

Gewinn: Gutschein 50€

(Gutschein im Wert von 50 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Jeder Spieler hat zu Partiebeginn acht Bauern, die in der Grundstellung einen Wall vor den übrigen Figuren bilden. Der Bauer kann sich nur vorwärts bewegen, er kann somit als einziger Spielstein niemals auf ein zuvor betretenes Feld zurückkehren.Erreicht ein Bauer die letzte Reihe, wird er meist in eine Dame umgewandelt, da dies die stärkste Figur ist. Wegen seiner begrenzten Zug- und Schlagmöglichkeiten gilt der Bauer als schwächster Stein im Schach. Allerdings wird die Bedeutung der Bauern im Verlauf einer Schachpartie immer größer, weil die Möglichkeit besteht, diese beim Erreichen der gegnerischen Grundreihe in eine stärkere Figur umzuwandeln.

In welche Figur wird der Bauer meist umgewandelt, wenn er die letzte Reihe erreicht hat?

Antwort:
 Turm
  Dame
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Schachcomputer-Wettbewerb

Ablauf: 10.06.2025

Gewinn: Gutschein 100€

(Gutschein im Wert von 100 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Seit es mechanische Rechenmaschinen gibt, hat man auch Schachcomputer gebaut. Bekannt ist zum Beispiel der schachspielende Türke, ein Schachautomat, in dem sich allerdings ein Mensch versteckte und agierte. Konrad Zuse lernte eigens Schach, um ein Schachprogramm schreiben zu können, da er dies als die richtige Herausforderung für seine Computer und den Plankalkül betrachtete. Mit der Entwicklung immer schnellerer Computer und ausgefeilter Software gibt es heute auf einem PC laufende Schachprogramme, die dem Durchschnittsspieler weit überlegen sind. Inzwischen kann man Schach auch auf Mobiltelefon, PDA und sonstigen Handhelds spielen. Für die meisten Meisterspieler ist der Computer mittlerweile unverzichtbar bei der Eröffnungsvorbereitung und Analyse ihrer Partien.

Wann wurde der 'Türke' gebaut?

Antwort:
 1895
  1769
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Schachkönig-Wissensquiz

Ablauf: 12.06.2025

Gewinn: Gutschein 100€

(Gutschein im Wert von 100 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Der König ist beim Schachspiel die wichtigste Figur, da es Ziel des Spiels ist, den gegnerischen König Matt zu setzen, was die Partie sofort beendet. Matt setzen heißt, den gegnerischen König mit einer (oder mehreren) Figur(en) zu bedrohen, ohne dass die Bedrohung im anschließenden Halbzug abgewehrt werden kann, was durch Wegziehen des Königs auf ein unbedrohtes Feld, Schlagen der angreifenden Figur oder Ziehen einer Figur zwischen König und angreifende Figur geschehen kann. Es ist ein charakteristisches Merkmal des Schachspiels, dass der König selbst nicht geschlagen wird, sondern die Partie einen Zug, bevor dies unabwendbar geschehen würde, endet. Diese Besonderheit wird gelegentlich mit der Unantastbarkeit der königlichen Würde im Entstehungskontext des Spiels begründet. Als besondere Geste, dass man verloren hat oder aufgibt, kann man den eigenen König auf dem Schachbrett umkippen oder umlegen.

Wie lautet der Ausdruck, wenn der gegnerische König 'Matt' setzt?

Antwort:
 Schachende
  Schachmatt
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Teilnahmebedingungen

Dieser Wettbewerb wird betrieben und veranstaltet von der Blacktronic AG, Himmelrichstrasse 103 in CH-6010 Kriens. Als Grundlage für alle Inhalte dieser Website gilt die deutsche Version.

1. Teilnahmeberechtigte
1.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet, von einem in Deutschland oder Österreich gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte der Blacktronic AG und der Partner und Sponsoren und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind
1.2. Eine Teilnahme ist nur unter Angabe des echten Namens zulässig.

2. Teilnahme
2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es können lediglich Nutzungskosten von Drittanbietern, z.B. Internetprovider, entstehen.
2.2. Prinzipiell erfolgt die Teilnahme durch Lösen einer Quizfrage. Neben der Wahl des Lösungswortes müssen im Regelfall mindestens Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und Geburtstag angeben werden. Teilnahmen mit offensichtlich falschen oder fehlenden Angaben nehmen nicht am Gewinnspiel teil.
2.3. Pro Person und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme gültig; Mehrfachteilnahmen werden gelöscht.
2.4. Die Teilnahme per Internet erfolgt durch entsprechende Online-Registrierung auf https://schach-wissen.com. Für die Registrierung sind in der Regel die Angaben wie unter 2.2 beschrieben einzugeben.
2.5. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Einsendeschluss per Internet möglich.
2.6. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an Blacktronic AG und ihre Partner und Sponsoren oder an andere, mit dem Gewinnspiel befasste Unternehmen ab. Sollte im Zusammenhang mit der Teilnahme eine Umfrage vorgenommen werden, ist die Stimmabgabe ohne Einfluss auf die Teilnahme.
Zusätzlich kann der Teilnehmer seine Teilnahme im Double-Opt-In-Verfahren bestätigen. Hierzu wird dem Teilnehmer nach der Übermittlung seiner Daten an Blacktronic AG eine E-Mail zugesandt. Den in dieser E-Mail befindlichen Link muss der Teilnehmer zur Bestätigung seiner Teilnahme anklicken, um seine Registrierung zu finalisieren.

3. Werbeeinverständnis
3.1. Bei einer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten zu Werbezwecken schriftlich oder telefonisch von der Blacktronic AG und deren Partner und Sponsoren genutzt werden und dass eine Weitergabe seiner Daten an die Partner und Sponsoren zur Ermöglichung von Werbeaktionen erfolgt. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit per Post oder per E-Mail an info@blacktronic.ch unter Angabe von Vorname, Name, Adresse und Email-Adresse widerrufen. Der Widerruf gilt auch für die Partner und Sponsoren. Nach einem Widerruf werden die Daten unverzüglich gesperrt.

4. Gewinnermittlung
4.1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die auf der Website dargestellten Preise innerhalb von spätestens fünf Wochen nach Teilnahmeschluss ausgelost.

5. Benachrichtigung der Gewinner/Übersendung des Gewinns
5.1. Die Gewinner werden auf postalischem Wege spätestens vier Wochen nach der Verlosung benachrichtigt. Eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder Telefon ist ebenfalls möglich.
5.2. Der Gewinn ist von dem ermittelten Gewinner bei der Blacktronic AG, Himmelrichstrasse 103, CH 6010 Kriens Hünenberg abzuholen, wenn in der Gewinnbenachrichtigung nichts anderes steht.
5.3. Bargeldgewinne werden per Überweisung ausgezahlt. Die Gewinner werden von der Blacktronic AG schriftlich benachrichtigt. Die Gewinner geben ihre Bankverbindung an Blacktronic AG bekannt; anschliessend wird der Gewinn auf das Konto des Gewinners überwiesen. Die Bankverbindung dient ausschliesslich zur Überweisung von Gewinnen.

6. Wegfall des Gewinnanspruchs
6.1. Sollte eine Gewinnbenachrichtigung per Post, z.B. weil der Brief nicht beim Gewinner unter der angegebenen Adresse zustellbar ist, und/oder sollten auch Gewinnbenachrichtigungen per E-Mail oder per Telefon erfolglos bleiben, verfällt der Gewinnanspruch. Eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder per Telefon gilt als erfolglos, wenn der Gewinner über die registrierte E-Mail-Adresse/Telefonnummer nicht erreichbar ist (z.B. E-Mail kommt zurück, Telefonnummer ist nicht vergeben, registrierter Gewinner ist an Telefonanschluss nicht bekannt) oder wenn mindestens zwei Aufforderungen per Mail oder über einen Anrufbeantworter, innerhalb von zwei Wochen eine aktuelle Anschrift zur Zustellung des Gewinns zu hinterlassen, ohne Reaktion bleiben.
6.2. Nach unter Punkt 6.1. nicht erfolgreicher Gewinnbenachrichtigung verfällt der Gewinn.

7. Übertragbarkeit und Steuern
7.1. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Gewinner ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich.

8. Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung
8.1. Blacktronic AG hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Blacktronic AG-Seiten manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel oder die Abwicklung des Gewinnspiels zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der eingesetzten Software oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von Mitarbeitern/Software von Blacktronic AG, Partner und Sponsoren oder anderer Teilnehmer.
8.2. Ferner kann die Blacktronic AG auch Teilnehmer nach freiem Ermessen bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln droht.

9. Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten
9.1. Blacktronic AG, Partner und Sponsoren behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung mit sachlichem Grund abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen haben Blacktronic AG, Partner und Sponsoren zudem das Recht, das Gewinnspiel nach freiem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz
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11. Verlinkung
11.1. Blacktronic AG hat durch die Ausbringung von Links auf die Internetseiten von Partner, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die Inhalte der verlinkten Seiten und hat diese Inhalte in keiner Form zu verantworten. Umgekehrt haben Partner und Sponsoren keinen Einfluss auf den Ablauf des Gewinnspiels und auf die Ausgestaltung der Internetseiten von Blacktronic AG.

12. Anwendbares Recht
12.1. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Schweizer Eidgenossenschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.